ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
qiness® Fitness & Lifestyle Boutique
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaften zwischen dem Fitnessstudio qiness® (nachfolgend „Studio“) und dem Mitglied.
Mit Abschluss der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied diese AGB an.
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2. Leistungsumfang
Das Studio stellt dem Mitglied Trainingsflächen sowie Fitnessgeräte zur Verfügung.
Ein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Geräte oder Trainingsbereiche besteht nicht. Das Studio ist berechtigt, Geräte zu warten, auszutauschen oder zeitweise außer Betrieb zu nehmen.
Zusätzliche Angebote (z. B. Infrarotkabine, Eisbad oder andere Einrichtungen) können zeitweise eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.
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3. Öffnungszeiten / 24-Stunden-Betrieb
Das Studio wird als personalloses Fitnessstudio betrieben und ist grundsätzlich 24 Stunden täglich zugänglich.
Das Training erfolgt eigenverantwortlich und ohne permanente Aufsicht durch Personal.
Das Mitglied bestätigt mit Vertragsabschluss, gesundheitlich zum Training geeignet zu sein und die Geräte sachgemäß zu nutzen.
Das Studio behält sich vor, Öffnungszeiten aus wichtigen Gründen (z. B. Wartung, Reinigung, Reparaturen oder gesetzliche Vorgaben) vorübergehend einzuschränken.
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4. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ergibt sich aus dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag.
Die Beiträge werden monatlich im Voraus über das vereinbarte Zahlungsmittel (z. B. SEPA-Lastschrift) eingezogen.
Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist das Studio berechtigt:
• den Zugang zum Studio zu sperren
• Mahngebühren zu erheben
• den Vertrag außerordentlich zu kündigen
Offene Forderungen können nach erfolgloser Mahnung an ein Inkassounternehmen übergeben werden.
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5. Aktivierungsgebühr
Für die Einrichtung der Mitgliedschaft wird einmalig eine Aktivierungsgebühr erhoben.
Diese Gebühr deckt insbesondere den administrativen Aufwand für die Einrichtung des Mitgliedskontos, die Anlage im Verwaltungssystem sowie die Erstellung und Freischaltung des persönlichen Zugangscodes bzw. PIN-Codes zum Zutrittssystem des Studios.
Die Aktivierungsgebühr wird einmalig bei Vertragsabschluss fällig.
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6. Ruhezeit der Mitgliedschaft
Bei längerer Krankheit, Schwangerschaft oder ärztlich bestätigter Trainingsunfähigkeit kann die Mitgliedschaft auf Antrag und gegen Vorlage eines Attests ruhend gestellt werden.
Während der Ruhezeit werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um die Dauer der Ruhezeit.
Freiwillige Pausen können nach Zustimmung des Studios gegen eine Bearbeitungsgebühr gewährt werden.
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7. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag.
Die Kündigung ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist möglich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
• dauerhaft ärztlich bestätigter Trainingsunfähigkeit
• schwerwiegenden Vertragsverstößen
• Missbrauch des Zutrittssystems
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8. Zutritt zum Studio
Der Zugang zum Studio erfolgt über ein persönliches Zutrittssystem (z. B. Zugangscode oder PIN-Code).
Der Zugang ist ausschließlich für das jeweilige Mitglied bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Das Mitglied ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
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9. Missbrauch des Zutrittssystems
Die Weitergabe des Zugangscodes oder PIN-Codes sowie das Mitbringen nicht zahlender Personen ist untersagt.
Bei Missbrauch ist das Studio berechtigt:
• den Zugang sofort zu sperren
• eine Vertragsstrafe zu erheben
• den Vertrag fristlos zu kündigen
Die Vertragsstrafe kann bis zu 250 € betragen.
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10. Hausordnung
Die im Studio ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags und verbindlich.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann das Studio den Zugang sperren oder die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen.
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11. Videoüberwachung
Zum Schutz der Mitglieder sowie zur Verhinderung von Straftaten können Teile des Studios videoüberwacht werden.
Die Videoüberwachung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
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12. Haftung / Training ohne Aufsicht
Das Studio wird als personalloses Fitnessstudio betrieben.
Das Training erfolgt eigenverantwortlich und ohne permanente Aufsicht durch Personal.
Die Nutzung der Trainingsgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Studio haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Studios beruhen.
Für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände übernimmt das Studio keine Haftung.
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13. Änderungen der AGB
Das Studio ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.
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14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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15. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.